Hierunter wird verstanden, wenn ein Zug auf Veranlassung des EVU nicht verkehren soll. Es wird unterschieden nach Stornierung, Abbestellung per Änderungsbestellung und Ausfall. Alle Abbestellungen werden in der GFDZ u.a. für Abrechnungszwecke erfasst. Die Rechte an der Trasse bleiben erhalten. Eine erneute Vergabe der Trasse ist nur an den abbestellten Tagen möglich.