Anbieten und Annehmen
Last changed: - 2007-03-14 - 8:13

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Summary

Zugmeldungen zum Vereinbaren einer Zugfahrt zwischen zwei (Zugmeldestelle)n, die ein im Zweirichtungsbetrieb befahrenes Streckengleis begrenzen.

Wenn keine mündlichen (Zugmeldung)en gegeben werden, gilt ein Zug auch als angenommen, wenn Erlaubnisempfang angezeigt wird.

Ein Zug darf frühestens fünf Minuten vor der voraussichtlichen Ab- oder Durchfahrtzeit angeboten werden.

Ein Zug darf erst angeboten werden, wenn

Wenn (Zugmeldung)en mündlich gegeben werden, gilt Folgendes: