Fahrdienstleiter
Last changed: - 2007-04-24 - 10:35

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Summary

Mitarbeiter, dem auf den ihm zugeordneten (Betriebsstelle)n eigenverantwortlich die Zulassung der (Zugfahrt)en obliegt.

Ein Bahnhof kann in mehrere (Fahrdienstleiterbezirk)e aufgeteilt sein (siehe Örtlichen Richtlinien).

Selbsttätige (Blockstelle)n des automatischen Streckenblocks (siehe selbsttätiger Streckenblock) sind auf zweigleisigen Strecken (siehe freie Strecke) dem Fahrdienstleiter der vorgelegenen, auf eingleisigen Strecken (siehe freie Strecke) dem Fahrdienstleiter der in den Örtlichen Richtlinien genannten Zugmeldestelle zugeteilt. Selbsttätige (Blockstelle)n der übrigen (Blockbauform)en, (LZB Blockstelle)n oder örtlich nicht besetzte Bahnhöfe (siehe Bahnhof) oder (Abzweigstelle)n gelten als mit dem Fahrdienstleiter besetzt, der die Signalanlage dieser Stellen bedient.