Zugmeldung
Last changed: - 2007-02-19 - 10:39

.
Go
Go
Summary

Meldungen, mit denen sich die Fahrdienstleiter benachbarter (Betriebsstelle)n über die Zugfolge verständigen. (Zugmeldung)en werden fernmündlich oder mit (Zugnummernmeldeanlage)n übertragen.

Es gibt folgende Zugmeldungen:

Jeder Mitarbeiter einer Zugmeldestelle muss sich mit „Fahrdienstleiter / Zugmelder (Name der Betriebsstelle)" melden. Bei der ersten Zugmeldung nach Arbeitsübernahme muss der Name genannt werden. Bei umfangreichen Namen von Betriebsstellen können in den Örtlichen Richtlinien Verkürzungen zugelassen sein.

Jede Zugmeldung wird mit dem Wort „Zugmeldung" eingeleitet.

Bei parallel verlaufenden (Strecke)n wird in der Zugmeldung zusätzlich die Strecke angegeben Örtlichen Richtlinien.

Wo auf den beteiligten (Zugmeldestelle)n Zugmeldungen durch (technische Meldeeinrichtung)en gegeben werden, wird nicht mündlich angeboten, angenommen oder abgemeldet. In den Örtlichen Richtlinien ist geregelt, wie Sie (Blockstelle)n, Schrankenposten oder Bahnübergangsposten über (Zugfahrt)en benachrichtigen müssen.

Es müssen jedoch alle Züge mündlich angeboten und angenommen oder abgemeldet werden, wenn