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| 24.04.2007 10:56:09 |
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Als Grenze zwischen den Bahnhöfen (siehe Bahnhof) und der freien Strecke (siehe freie Strecke) gelten im Allgemeinen die (Einfahrsignal)e oder (Trapeztafel)n, sonst die (Einfahrweiche)n. Bei besonderen örtlichen Verhältnissen kann in den örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf Betriebsstellen die Grenze anderweitig festgelegt sein. (Bahnhofsgleis)e und andere Anlagen neben den durchgehenden Hauptgleisen (siehe [durchgehendes Hauptgleis), die über die Grenze hinausreichen, gehören zu den (Bahnhofsanlage)n.
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