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| 23.01.2007 18:18:04 |
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Das Begrenzte Zurückfahren eines (Zug)es nach einem Halt aus unvorhergesehenem Anlass, wenn die Weiterfahrt des (Zug)es nicht möglich ist. Im Bahnhof ist zum Zurücksetzen die Zustimmung des (Fahrdienstleiter)s erforderlich. Auf der freien Strecke (siehe freie Strecke) muss der Fahrdienstleiter der zurückliegenden Zugmeldestelle, vor dem Zurücksetzen auf einer Abzweigstelle auch den Fahrdienstleiter der nächsten Zugmeldestelle, in deren Richtung zurückgesetzt werden soll, zustimmen. Beim Zurücksetzen von der freien Strecke (siehe freie Strecke) ist das Streckengleis zu sperren. Der Fahrdienstleiter, der die Zustimmung zum Zurücksetzen erteilt, verständigt vorher alle (Betriebsstelle)n und (Arbeitsstelle)n, die zwischen der Zugmeldestelle und der Stelle liegen, zu der der Zug zurücksetzt. Die Zustimmung wird durch schriftlichen Befehl erteilt.
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