Abkürzung Rz = Reisezug. Reisezüge dürfen in der Regel nur über Gleise fahren, die für Reisezüge zugelassen sind. Muss ausnahmsweise ein Reisezug über (Güterzuggleis)e fahren, müssen Sie den Triebfahrzeugführer durch Befehl 9 anweisen, im Bereich der Abzweigstelle mit höchstens 40 km/h zu fahren, soweit er nicht aus anderen Gründen mit höchstens 40 km/h befahren werden muss.