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| 05.10.2007 19:44:32 |
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(Vorsignal)e stehen üblicherweise im Abstand des für die Strecke festgelegten (Bremsweg)es - nach der Eisenbahn Bau und Betriebsordnung EBO 1000 m für (Hauptbahn)en, 700 m für (Nebenbahn)en - vor dem zugehörigen Hauptsignal. Stehen sie in einem kürzerem Abstand, so wird dies mit einem weißen Zusatzlicht angezeigt. Bei Hauptsignalabständen von nur 1000 m bis 1300 m werden Hauptsignal und folgendes Vorsignal an einem Signalmast angeordnet.
Zwischen einem Vorsignal und dem zugehörigen Hauptsignal dürfen keine (Vorsignal)e aufgestellt werden, die sich auf ein anderes Hauptsignal beziehen.
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