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| 01.10.2008 11:35:07 |
| -192.168.0.101 |
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Fahrstrasse mit Flankenschutz zur ersatzweisen Sicherung des (Fahrweg)s von Zügen bei Störungen und Abweichungen vom Regelbetrieb. Der Auftrag zur Fahrt wird nicht durch ein Hauptsignal signalisiert. Statt dessen wird der Auftrag erteilt durch:
Kann bei Stellwerken mit Weichenlaufkette der Fahrweg nicht durch eine Zughilfsstrasse gesichert werden, so ist die Weichenlaufkette zu sperren. Dies gilt insbesondere wenn der Fahrstrassenüberwachungsmelder FÜM nicht leuchtet. Die höchstzulässige Geschwindigkeit beträgt im anschließenden Weichenbereich 40 km/h sofern nicht eine niedrigere Geschwindigkeit signalisiert wird.
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