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16.07.2009 16:21:27
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Fachbegriff aus der Bahnwelt erklärt(Springe zu Anfangsbuchstabe)

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Zahnradlokomotive

Reibungsbetrieb ist nur auf Strecken mit Neigungen von bis zu 70 Promille möglich. Auf Strecken mit grösseren Neigungen wurden Zahnstangen verwendet. Die Zahnradlokomotiven verfügen über Antriebe für Reibungs- und Zahnradbetrieb.

Zentralblock

Form des selbsttätigen Streckenblocks (siehe selbsttätiger Streckenblock), bei der die (Blockeinrichtung)en einer Strecke an einem Ort zentralisiert sind. Die Blocklogik des (Zentralblock)s wird mit (Blockfahrstrasse)n realisiert.

Ziel

Eine Fahrstrasse beginnt am Startpunkt (siehe Startsignal oder im Stumpfgleis) und endet am Zielpunkt (siehe Zielsignal oder im Stumpfgleis).

Zielfestlegemelder

(ZFM) runder Festlege-Melder am Ziel einer Zugstrasse (siehe Festlegung).

Zielsignal

Haupt- oder Sperrsignal am (Ziel)punkt einer Fahrstrasse. (siehe auch: Startsignal)

siehe Signale und deren Bedeutung

Zielsperre

Falls für bestimmte (Rangierstrasse)n in den Planungsdaten eine Zielsperre festgelegt ist, kann die betreffende Rangierstrasse nur eingestellt werden, wenn das Zielsignal nicht als Flankenschutz Signal für eine eingestellte Zugstrasse beansprucht ist.

Züge Zugfahrten

Auf die freie Strecke übergehende oder innerhalb eines (Bahnhof)s mit Fahrplan verkehrende, aus (Regelfahrzeug)en bestehende, durch Maschinenkraft bewegte Einheiten oder einzeln fahrende (Triebfahrzeug)e. Geeignete (Nebenfahrzeug)e dürfen wie Züge behandelt oder in Züge eingestellt werden. Für Züge gilt die im Fahrplan festgelegte zulässige Geschwindigkeit.

Züge werden in Reise- und Güterzüge eingeteilt.

Wendezüge sind vom Führerraum an der Spitze aus gesteuerte Züge, deren (Triebfahrzeug)e beim Wechsel der Fahrtrichtung den Platz im Zug beibehalten.

Geschobene Züge sind Züge, in denen kein arbeitendes Triebfahrzeug an der Spitze läuft oder von der Spitze aus gesteuert wird.

Nachgeschobene Züge sind Züge, in denen mindestens ein arbeitendes Triebfahrzeug an der Spitze läuft oder von der Spitze aus gesteuert wird und in denen bis zu zwei arbeitende (Triebfahrzeug)e laufen, die nicht von der Spitze aus gesteuert werden.

Zug der Gegenrichtung

siehe Gegenzug

Zugaufsicht

Mitarbeiter, der nach einem Verkehrshalt die Abfahrbereitschaft des (Zug)es feststellt und den Abfahrauftrag an den Triebfahrzeugführer erteilt.

Zugbeeinflussung

Sicherungsanlage, durch die Daten über die zulässige Fahrweise vom Fahrweg zum Fahrzeug übertragen werden, um dort beim Abweichen von der erlaubten Fahrweise Schutzreaktionen z.B. (Zwangsbremsung)en auszulösen. (siehe auch: punktförmige Zugbeeinflussung, linienförmige Zugbeeinflussung LZB)

Zugbegleiter

siehe Zugpersonal

Zugcharakteristik

Die Zugcharakteristik umfasst die für eine Trassenanmeldung unbedingt erforderlichen Angaben des Kunden über die technischen Eigenschaften von Zügen, die der Trassenkonstruktion als Parameter zugrundegelegt werden (Konstruktionselemente).

Zugdeckungssignal

Lichtsignal, das zur Deckung teilweise besetzter (Bahnsteiggleis)e benutzt wird, um nacheinander mehrere Züge in ein Bahnsteiggleis einfahren lassen zu können. Ein Zugdeckungssignal kann als ein in Grundstellung Kennlicht zeigendes Sperrsignal oder als fahrtbildloses Hauptsignal ausgeführt sein.

siehe Signale und deren Bedeutung

Zugdichte

Als Anzahl der Züge je Längeneinheit angegebene räumliche Dichte der Züge auf einer Strecke.

Zugdisponent

(Zd) Der Zugdisponent ist ein Mitarbeiter in der Betriebszentrale, der die Zuglaufdisposition auf (Strecke)n und in Knoten mittels

vornimmt. Er besitzt keinen Zugriff auf eine Zuglenkung, seine dispositiven Entscheidungen zum Zuglauf werden durch Fahrdienstleiter umgesetzt.

Zugfahrt

siehe Züge Zugfahrten

Zugfahrten ohne Hauptsignal

Wenn bei signalgeführten Zügen (siehe signalgeführter Betrieb) die Zugfahrt nicht durch Fahrtstellung eines (Hauptsignal)s zugelassen wird oder bei LZB-geführten Zügen (siehe LZB Führung) der Auftrag „LZB-Fahrt“ nicht erteilt werden darf oder kann, darf die Zugfahrt wie folgt zugelassen werden:

siehe Signale und deren Bedeutung

Zugfolge

Fahrdienstleiter regeln an den (Zugfolgestelle)n (siehe Bahnhof) die Folge der Züge.

Zugfolgeabschnitt

Zugfolgeabschnitte sind (Gleisabschnitt)e der freien Strecke (siehe freie Strecke), in die ein Zug nur eingelassen werden darf, wenn sie frei von (Fahrzeug)en sind und das Gleis bis zur nächsten Zugmeldestelle nicht durch einen Zug der Gegenrichtung beansprucht wird. Es gibt Zugfolgeabschnitte für signalgeführte Züge (siehe signalgeführter Betrieb) und für LZB-geführte Züge (siehe LZB Führung).

Zugfolgestelle

Betriebsstelle, die (Zugfolgeabschnitt)e begrenzt und durch die die Zugfolge auf der freien Strecke (siehe freie Strecke) geregelt wird. Einer Zugfolgestelle entspricht anlagenseitig die Einrichtung einer Blockstelle.

In den Örtlichen Richtlinien kann angeordnet sein, dass einzelne Zugfolgestellen für bestimmte Zeiten aus der Regelung der Zugfolge ausgeschaltet werden. Es gibt Zugfolgestellen für signalgeführte Züge (siehe signalgeführter Betrieb) und für LZB-geführte Züge (siehe LZB Führung).

Zugfolgezeit

An einem Ort gemessene Zeit zwischen zwei unmittelbar aufeinander folgenden Zügen.

Zugführer

siehe Zugpersonal

Zuggattung

Durch eine Buchstabenkennung ausgedrückte Bezeichnung zur Unterscheidung der Züge nach ihren Aufgaben. Die Zuggattung wird bei der Bezeichnung der Züge im Fahrplan der Zugnummer vorangestellt.

zuggesteuerte Bahnübergangssicherungsanlage

Bahnübergangssicherungsanlage, die über gleisseitige (Kontakteinrichtung)en durch den fahrenden Zug selbsttätig ein- und ausgeschaltet wird. Eine zuggesteuerte Bahnübergangssicherungsanlage kann mit (Überwachungssignal)en oder mit Fernüberwachung ausgeführt sein.

Zughilfsstrasse

Fahrstrasse mit Flankenschutz zur ersatzweisen Sicherung des (Fahrweg)s von Zügen bei Störungen und Abweichungen vom Regelbetrieb. Der Auftrag zur Fahrt wird nicht durch ein Hauptsignal signalisiert. Statt dessen wird der Auftrag erteilt durch:

Kann bei Stellwerken mit Weichenlaufkette der Fahrweg nicht durch eine Zughilfsstrasse gesichert werden, so ist die Weichenlaufkette zu sperren. Dies gilt insbesondere wenn der Fahrstrassenüberwachungsmelder FÜM nicht leuchtet. Die höchstzulässige Geschwindigkeit beträgt im anschließenden Weichenbereich 40 km/h sofern nicht eine niedrigere Geschwindigkeit signalisiert wird.

Zugkraft

Als Zugkraft bezeichnet man die Kraft, welche die Lok zum Schleppen eines Zuges aufbringt. Je höher die Geschwindigkeit ausfällt, desto niedriger wird die Zugkraft.

Zuglaufmeldestelle

Betriebsstelle, durch die die Zugfolge auf (Strecke)n mit Zugleitbetrieb geregelt wird. Auf Zuglaufmeldestellen werden planmässig (Zuglaufmeldung)en abgegeben.

Zuglaufmeldung

Fernmündliche Meldungen, mit denen die Zugfolge im Zugleitbetrieb geregelt wird.

Zuglaufstelle

Betriebsstelle auf einer Strecke mit Zugleitbetrieb.

Zuglaufverfolgung

Automatisierungsanlage zur Ortung und Identifizierung der Züge im Netz. (siehe auch: Zugnummernmeldeanlage)

Zugleitbetrieb

Betriebsverfahren für Strecken mit einfachen Verhältnissen, bei dem die Zugfolge einer Strecke durch einen Zugleiter mittels fernmündlicher Meldungen geregelt wird. (siehe auch: signalisierter Zugleitbetrieb)

Zugleiter

Mitarbeiter, dem im Zugleitbetrieb die Fahrdienstleitung einer Strecke obliegt.

Zugleitstrecke

Strecke, die im Zugleitbetrieb einem Zugleiter zugeordnet ist.

Zuglenkbereich

Der Teil des Steuerbereichs eines (Stellwerk)s, der mit Zuglenkung ausgerüstet ist.

Zuglenker

(Zlr) Der Zuglenker gehört zur Gruppe der Betriebsbeamten, und übt eine planende Tätigkeit aus.

Seine Tätigkeit verbindet die Aufgaben eines (Zugdisponent)en mit dem steuernden Zugriff auf den Fahrweg. Er überwacht permanent den Zuglauf in dem ihm zugeordneten Bereich und kann dispositive Entscheidungen dazu

Mitarbeiter, die als Zuglenker eingesetzt werden, müssen özF für mindestens eine dem Lenkbereich zugeordnete Unterzentrale sein. Die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten müssen sie nach den Fristen des dafür geltenden Regelwerkes erhalten.

Zuglenksignal

Hauptsignal, auf das eine Zuglenkung wirkt.

Zuglenkung

Automatisierungsanlage zur selbsttätigen Ausgabe von (Fahrstrasse)nstellaufträgen an ein Stellwerk. (siehe auch: Programmselbststellbetrieb, fahrplanbasierte Zuglenkung, nicht fahrplanbasierte Zuglenkung)

Zuglenkziffer

Der Zugnummer vorangestellte Kennung, mit der bei einigen Bauformen einer nicht fahrplanbasierte Zuglenkung das Fahrtziel innerhalb des (Zuglenkbereich)es codiert wird.

Zugmeldebuch

Beim Fahrdienstleiter geführte Unterlage zum Nachweis fernmündlich übermittelter (Zugmeldung)en und der (Zugfahrt)en auf der betreffenden Betriebsstelle.

Zugmelder

Mitarbeiter, dem auf grossen (Stellwerk)en zur Unterstützung des (Fahrdienstleiter)s die Abwicklung der (Zugmeldung)en und die Führung des (Zugmeldebuch)s obliegt.

Zugmeldestelle

Betriebsstelle, durch die die Zugfolge auf der freien Strecke (siehe freie Strecke) geregelt wird. Bahnhöfe (siehe Bahnhof), (Abzweigstelle)n und (Überleitstelle)n sind stets Zugmeldestellen. In den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf (Betriebsstelle)n können andere (Zugfolgestelle)n zu (Zugmeldestelle)n erklärt sein.

Zugmeldung

Meldungen, mit denen sich die Fahrdienstleiter benachbarter (Betriebsstelle)n über die Zugfolge verständigen. (Zugmeldung)en werden fernmündlich oder mit (Zugnummernmeldeanlage)n übertragen.

Es gibt folgende Zugmeldungen:

Jeder Mitarbeiter einer Zugmeldestelle muss sich mit „Fahrdienstleiter / Zugmelder (Name der Betriebsstelle)" melden. Bei der ersten Zugmeldung nach Arbeitsübernahme muss der Name genannt werden. Bei umfangreichen Namen von Betriebsstellen können in den Örtlichen Richtlinien Verkürzungen zugelassen sein.

Jede Zugmeldung wird mit dem Wort „Zugmeldung" eingeleitet.

Bei parallel verlaufenden (Strecke)n wird in der Zugmeldung zusätzlich die Strecke angegeben Örtlichen Richtlinien.

Wo auf den beteiligten (Zugmeldestelle)n Zugmeldungen durch (technische Meldeeinrichtung)en gegeben werden, wird nicht mündlich angeboten, angenommen oder abgemeldet. In den Örtlichen Richtlinien ist geregelt, wie Sie (Blockstelle)n, Schrankenposten oder Bahnübergangsposten über (Zugfahrt)en benachrichtigen müssen.

Es müssen jedoch alle Züge mündlich angeboten und angenommen oder abgemeldet werden, wenn

Zugmitwirkung

Auslösung von Schaltvorgängen durch den fahrenden Zug mittels im Gleis installierter (Kontaktvorrichtung)en.

Zugnummer

Nummerische Kennung zur eindeutigen fahrdienstlichen Kennzeichnung eines (Zug)es und seines (Fahrplan)s.

Zugnummerndrucker

Drucker, der auf (Stellwerk)en mit Zugnummernmeldeanlage der (Zugfahrt)en registriert und im Regelbetrieb das handschriftliche Zugmeldebuch ersetzt.

Zugnummernmeldeanlage

Anwendung der Zuglaufverfolgung zur Anzeige der (Zugnummer)n in einer Gleisbilddarstellung am Arbeitsplatz des (Fahrdienstleiter)s. Die Zugnummernanzeige ist in der Regel in die Bedienoberfläche des (Stellwerk)s integriert.

Zugpersonal

Das Zugpersonal besteht aus dem Triebfahrzeugpersonal und den (Zugbegleiter)n. Zum Triebfahrzeugpersonal gehören Triebfahrzeugführer und Triebfahrzeugbegleiter. Zu den (Zugbegleiter)n gehören Zugführer und Zugschaffner.

Bei Zügen, die ohne Zugbegleiter verkehren oder deren Zugbegleiter nicht zum Zugführer befugt sind, muss der Triebfahrzeugführer des Fahrzeugs an der Spitze des (Zug)es, bei geschobenen Zügen als Triebfahrzeugführer des ersten arbeitenden (Triebfahrzeug)s, die Aufgaben des (Zugführer)s übernehmen.

Das Zugpersonal untersteht dem Zugführer, während des Aufenthalts auf Bahnhöfen ausserdem dem Fahrdienstleiter.

Zugschaffner

siehe Zugpersonal

Zugschlussmeldung

Von einem örtlichen Mitarbeiter im Betriebsdienst oder dem Zugpersonal an den Fahrdienstleiter abgegebene Meldung, durch die bestätigt wird, dass der Zug auf der Betriebsstelle mit Schlusssignal (Zg 2) angekommen bzw. ein- oder durchgefahren ist.

Zugschlussstelle

Stelle, die ein Zug vollständig freigefahren haben muss, bevor der bestehende Sicherungsstatus eines (Gleisabschnitt)s ( Blockabschnitt, Fahrstrasse ) wieder aufgehoben werden darf.

Zugstrasse

Fahrstrasse zur Sicherung der von Zügen im Regelbetrieb benutzten (Fahrweg)e.

Zugstrasse auflösen

Die Einrichtung für die manuelle Fahrstrassenauflösung darf erst bedient werden oder der Fahrstrassenhebel darf erst zurückgelegt werden, wenn der Zug am gewöhnlichen Halteplatz (siehe gewöhnlicher Halteplatz) - wenn im Fahrweg mehrere gewöhnliche Halteplätze (siehe gewöhnlicher Halteplatz) liegen, am letzten gewöhnlichen Halteplatz (siehe gewöhnlicher Halteplatz) - zum Halten gekommen oder an der Fahrstrassenzugschlussstelle vorbeigefahren ist. Danach müssen Einrichtungen für den Befehlsempfang oder Zustimmungsempfang bedient werden.

Bei (Gleisbildstellwerk)en mit selbsttätiger Gleisfreimeldeanlage werden (Zugstrasse)n in der Regel hinter dem fahrenden Zug selbsttätig aufgelöst.

Zugvorbereitungsmeldung

(Zvm) Die Zvm ist die Meldung der Zugaufsicht an den Fahrdienstleiter, dass der Zug vorbereitet ist.

Zulassungsprüfung

(ZP): Bezeichnung für eine Prüfung in der Signalebene, mit der festgestellt werden soll, ob der durch den Bediener oder durch den Selbststellbetrieb eingegebene Stellbefehl für Zug- oder Rangierstrassen zurzeit zulässig ist, also ob nicht sicherheitsrelevante Hindernisgründe (z.B. ein Fahrstrassenausschluss) der Einstellung entgegenstehen. Man unterscheidet zwischen der Zulassungsprüfung für (Zugstrasse)n (ZPZ) und für (Rangierstrasse)n (ZPR). Bei der Zulassungsprüfung für (Zugstrasse)n wird vom Start über das Ziel hinaus bis zum Ende des Durchrutschwegs geprüft, dass keine der benötigten (Weiche)n oder (Kreuzung)en von einer anderen Fahrstrasse verschlossen oder davon beansprucht ist. Je nachdem ob die Weiche oder Kreuzung noch umgestellt werden muss, ergeben sich weiter Prüfungen bezüglich der Umstellerlaubnis. In keinem Fahrwegelement (Fahrweg beginnt am Start und endet am Ziel) darf eine Befahrbarkeitssperre eingelegt sein, bzw. muss beim ESTW eine Sperrumgehung eingegeben worden sein (hierbei wird dem Fahrweg Einstellbefehl ein S, vorangestellt). Bei der Zulassungsprüfung für (Rangierstrasse)n wird vom Start bis zum Ziel geprüft, dass wie bei der Zugstrasse keine Befahrbarkeitssperre eingelegt wurde, bzw. dies durch eine Sperrumgehung (dem Einstellbefehl wird ein S, vorangestellt) trotzdem erlaubt wird. Keine der für die Fahrstrasse benötigten (Weiche)n oder (Kreuzung)en darf durch eine andere Fahrstrasse verschlossen oder gesperrt sein. Je nachdem, ob die Weiche oder Kreuzung noch umgestellt werden muss, ergeben sich weiter Prüfungen bezüglich der Umstellerlaubnis. Es werden zusätzlich noch etliche Spezialfälle abgeprüft um z.B. zu verhindern, dass eine Zugfahrt in eine Rangierfahrt übergeht. Dagegen ist der Übergang von einer Rangierfahrt in eine Zugfahrt erlaubt. An das Ziel einer Zugstrasse darf nicht rangiert werden, dagegen ist das Rangieren von hinten an den Startpunkt einer Zugstrasse erlaubt, wobei die folgende Reihenfolge eingehalten werden muss: Erst Zugstrasse einstellen, dann lässt sich die Rangierstrasse einstellen, wenn keine Weichen in einer anderen Lage benötigt werden. Hinweis: Durch die teilweise Fahrwegauflösung der vorangegangenen Zugfahrt sind Weichen und Kreuzungen wieder umstellbar. Für den Rangierbetrieb gibt es noch ein paar Sonderregeln bezüglich (Wendefahrt)en. Die Gesamtheit der Spezialfälle umfasst mehrere Seiten und kann im Buch "Handbuch der ESTW-Funktionen" im Detail nachgelesen werden.

zulässige Geschwindigkeit einer Strecke

Die im Verzeichnis der zulässigen Geschwindigkeiten festgelegten und, soweit zutreffend, im Fahrplan bekannt gegebenen Geschwindigkeiten für die (Streckengleis)e und die durchgehenden Hauptgleise (siehe durchgehendes Hauptgleis) der Bahnhöfe (siehe Bahnhof).

zulässige Geschwindigkeit eines Zuges

Die im Fahrplan bekannt gegebene zulässige Geschwindigkeit. Die zulässige Geschwindigkeit eines Zuges kann durch (Langsamfahrstelle)n, (Signal)e, schriftliche Befehle (siehe schriftlicher Befehl) oder bei Abweichungen vom Regelbetrieb eingeschränkt sein.

Zungenriegel

Mit eigenem Antrieb ausgerüstete Verschlusseinrichtung, die beide (Zunge)n einer Weiche in der Endlage formschlüssig festhält.

Zurücksetzen eines Zuges

Das Begrenzte Zurückfahren eines (Zug)es nach einem Halt aus unvorhergesehenem Anlass, wenn die Weiterfahrt des (Zug)es nicht möglich ist. Im Bahnhof ist zum Zurücksetzen die Zustimmung des (Fahrdienstleiter)s erforderlich. Auf der freien Strecke (siehe freie Strecke) muss der Fahrdienstleiter der zurückliegenden Zugmeldestelle, vor dem Zurücksetzen auf einer Abzweigstelle auch den Fahrdienstleiter der nächsten Zugmeldestelle, in deren Richtung zurückgesetzt werden soll, zustimmen. Beim Zurücksetzen von der freien Strecke (siehe freie Strecke) ist das Streckengleis zu sperren. Der Fahrdienstleiter, der die Zustimmung zum Zurücksetzen erteilt, verständigt vorher alle (Betriebsstelle)n und (Arbeitsstelle)n, die zwischen der Zugmeldestelle und der Stelle liegen, zu der der Zug zurücksetzt. Die Zustimmung wird durch schriftlichen Befehl erteilt.

Zusatzlicht

Licht(vorsignal)e, die in einem um mehr als 5 % kürzeren Abstand als dem Bremsweg der Strecke vor dem zugehörigen Signal stehen, sind durch ein weisses Zusatzlicht über dem linken Signallicht etwa in Höhe des rechten Signallichtes kenntlich. Das gleiche Bild zeigt auch der Vorsignalwiederholer, der jedoch nicht mit Vorsignaltafel und Vorsignalbaken ausgerüstet ist.

siehe Signale und deren Bedeutung

Zusatzsignal

Signal, das einen schriftlichen Befehl (siehe schriftlicher Befehl) ersetzt oder die (Signal)anzeige eines Haupt- oder (Vorsignal)s inhaltlich ergänzt.

siehe Signale und deren Bedeutung

Zustimmung Bahnhofsblock

Bedienungshandlung, mit der die Sicherung eines (Fahrstrassenteil)s als Vorbedingung für die Signalfreigabe durch den Bahnhofsblock zum Fahrdienstleiter übermittelt wird.

Zustimmung zur Rangierfahrt

Genehmigung des (Weichenwärter)s zur Durchführung einer Rangierfahrt.

Zustimmung zur Zugfahrt

Genehmigung des (Fahrdienstleiter)s bzw. (Zugleiter)s zur Einfahrt eines (Zug)es in eine Blockstrecke.

Zwangsbremsung

Durch (Sicherheitseinrichtung)en (Zugbeeinflussung, Sicherheitsfahrschaltung Sifa) ausgelöste Schnellbremsung eines (Zug)es.

Zweikraftbremse

Gewichtsunabhängig wirkende Balkengleisbremse, deren Bremselemente nur in Horizontalrichtung an die Radscheiben angreifen.

zweischienig isolierter Gleisstromkreis

Gleisstromkreis, bei dem beide Schienen des Gleises gegen benachbarte (Abschnitt)e durch Isolierstösse (siehe Isolierstoss) elektrisch isoliert sind. Zweischienig isolierte (Gleisstromkreis)e erfordern auf elektrifizierten (Strecke)n den Einbau von Drosselstosstransformatoren.(siehe auch: einschienig isolierter Gleisstromkreis)

zweiseitiger Rangierbahnhof

Grosser Rangierbahnhof mit zwei nebeneinander in entgegengesetzter Arbeitsrichtung angeordneten, jeweils aus Einfahrgruppe, Richtungsgruppe und Ausfahrgruppe bestehenden (Rangiersystem)en.

Zweiwandlergetriebe

Hydrodynamisches Getriebe mit zwei Kreisläufen.

Zwergsignal

Niedrig stehendes Hauptsignal, Sperrsignal oder Rangierhaltsignal.

siehe Signale und deren Bedeutung

Zwieschutzweiche

Schutzweiche, die gleichzeitig in unterschiedlicher Stellung als Flankenschutz angefordert werden kann. Da dies nicht möglich ist, muss für eine dieser beiden (Zugstrasse)n Ersatzschutz gesucht werden.

Zwischenbahnhof

Bahnhof, der unterwegs an einer Strecke liegt. (siehe auch: Endbahnhof)

Zwischensignal

Hauptsignal innerhalb eines (Bahnhof)s, das kein Einfahr- oder Ausfahrsignal ist.

siehe Signale und deren Bedeutung

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